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MedienmitteilungVeröffentlicht am 14. Mai 2025

Die Revision von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule hat Verbesserungspotenzial

Bern, 14.05.2025 — Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) hat in Zusammenarbeit mit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) abgeklärt, wie die Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen der 2. Säule verbessert werden kann. Ein Bericht an den Bundesrat gibt einen Überblick über die Aufgaben der Revisionsstellen und die Herausforderungen bei der Revision von Vorsorgeeinrichtungen. Er enthält zudem konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Revisionsabläufe und Prüfqualität. Der Bundesrat hat den Bericht in seiner Sitzung vom 14. Mai 2025 zur Kenntnis genommen und gutgeheissen.

Der Bundesrat hatte bereits 2018 festgestellt, dass im Bereich der Revision von Vorsorgeeinrichtungen gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Zudem deckte die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) in den Jahren 2016 bis 2021 wiederholt schwerwiegende Verstösse gegen Sorgfaltspflichten auf. Auch die Oberaufsichtskommission für berufliche Vorsorge (OAK BV) stellte bei Inspektionen erhebliche Mängel in Revisionsberichten fest. Der Bundesrat hat deshalb das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) 2022 beauftragt, in Zusammenarbeit mit der Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) und der OAK BV abzuklären, wie die Qualität der Prüfungen verbessert und damit die Stabilität des Vorsorgesystems langfristig gesichert werden kann.

Der nun vorliegende Bericht an den Bundesrat analysiert die Rolle der Revisionsstellen von Vorsorgeeinrichtungen, ihre Aufgaben, Zulassungsbedingungen sowie ihre Einbindung ins Aufsichtssystem. Er vergleicht zudem die Aufsicht über Revisionsstellen im BVG-Bereich mit derjenigen in der AHV und der Finanzmarktregulierung. Der Bericht bestätigt den festgestellten Handlungsbedarf und fokussiert auf die Herausforderungen und Lösungsvorschläge zur Verbesserung der Prüfqualität.

Vorschläge zur Verbesserung der Prüfqualität

Der Bericht schlägt die Einführung einer neuen Aufsichtsstruktur über die Revisionsstellen mit anlassbezogenen Prüfungen und laufender Überwachung der Vorsorgeeinrichtungen vor. Eine solche systematische Aufsichtsfunktion ist im heutigen System nicht gegeben. Je nach Grösse und Risikoprofil der geprüften Einrichtungen könnten dabei unterschiedliche Anforderungen an die Revisionsstellen gestellt werden. Neben der Einführung einer Spezialzulassung mit spezifischen Anforderungen für Revisorinnen und Revisoren von Vorsorgeeinrichtungen werden im Bericht zudem regelmässige Inspektionen zur Überprüfung von Qualitätssicherungssystemen und Prüfungsstandards vorgeschlagen.

Die Umsetzung dieser Massnahmen setzt Gesetzesänderungen voraus, die im Rahmen eines künftigen Gesetzgebungsprojekts im Bereich Revisions- und Revisionsaufsichtsrecht mit Federführung des EJPD verfolgt werden sollen.